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Kostenlos mit Bus & Bahn am Untersee unterwegs: Die VHB-Gästekarte

Als Übernachtungsgast der Gemeinden Allensbach, Insel Reichenau, Gaienhofen, Moos, Öhningen, Radolfzell, Gailingen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Bodman-Ludwigshafen genießen Sie freie Fahrt mit Ihrer persönlichen VHB-Gästekarte. Ob eine Abstecher mit dem Bus auf die Insel Reichenau, ein Shoppingbummel mit der Bahn in Konstanz oder eine Stippvisite mit dem Kursschiff in Radolfzell, die VHB-Gästekarte garantiert Ihnen kostenlose Fahrten mit Bus und Bahn im Landkreis Konstanz sowie in Stein am Rhein und Überlingen. Für Schifffahrten gewährt die Schifffahrtsgesellschaft Untesee und Rhein bei Vorlage der Gästekarte einen Nachlass von 20% auf ihren Kursschiffen zwischen Kreuzlingen und Schaffhausen. Zudem sind folgende Bedingungen an die VHB-Gästekarte geknüpft:

  1. Die VHB-Gästekarte gilt ausschließlich im Nahverkehr in der 2. Klasse innerhalb des Verkehrsverbundes Hegau-Bodensee, siehe Übersichtskarte (ausgeschlossen sind IC, EC, ICE und CIS).
  2. Die VHB-Gästekarte ist nur vollständig ausgefüllt gültig (auch Gesamtpersonenzahl und Abreisedatum müssen ausgefüllt werden). Können Sie Ihren Abreisetag noch nicht definitiv bestimmen, tragen Sie den voraussichtlichen Tag Ihrer Abreise ein. Sollten Sie länger bleiben als vorgesehen, füllen Sie bitte einen neuen Meldeschein bei Ihrem Gastgeber aus.
  3. Die VHB-Gästekarte darf nicht direkt beschrieben sein. Sie ist in Anwesenheit Ihres Gastgebers im Durchdruckverfahren zu erstellen. Nachträgliche Veränderungen direkt auf der VHB-Gästekarte machen die Karte als Fahrschein ungültig.
  4. Die VHB-Gästekarte gilt ausschließlich für Personen, nicht für die kostenlose Mitnahme von Tieren und Fahrrädern. Hierfür gelten die jeweiligen Tarifregelungen des Verkehrsverbundes Hegau-Bodensee bzw. der Verkehrsunternehmen.
  5. Die VHB-Gästekarte gilt nur in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis der Person, die auf der VHB-Gästekarte namentlich genannt ist. Diese Person muss auch dann, wenn die VHB-Gästekarte als Gruppenfahrkarte genutzt wird, im Fahrzeug persönlich anwesend sein.
  6. Die VHB-Gästekarte ist nicht übertragbar.
  7. Sollten Sie sich als Gruppe angemeldet haben, die VHB-Gästekarte als Fahrschein jedoch für einzelne Gruppenmitglieder nutzen wollen, erhalten Sie gegen Vorlage Ihrer VHB-Gästekarte und Ihres amtlichen Lichtbildausweises Gruppenteilfahrscheine zur Nutzung durch einzelne Gruppenmitglieder bei Ihrer lokalen Kurverwaltung, Tourist-Information oder im Rathaus.
  8. Gruppen ab 10 Personen müssen mindestens 3 Tage vor Fahrtantritt bei den befördernden Verkehrsunternehmen angemeldet werden. Die Liste mit den Anschriften der Verkehrsunternehmen liegt Ihrer lokalen Kurverwaltung, Tourist-Information oder im Rathaus vor.
  9. Die VHB-Gästekarte gilt am Anreisetag nach Ankunft bei Ihrem Gastgeber (nicht zur Anreise).
  10. Für Ihre Fahrt über das Gebiet der VHB-Gästekarte hinaus, ist das reguläre Beförderungsentgelt ab dem letzten Ort im VHB-Gebiet zu entrichten.
  11. Informationen über den Verkehrsverbund Hegau-Bodensee erhalten Sie bei Ihrem Gastgeber bzw. in den lokalen Tourist-Informationen oder im Internet unter www.vhb-info.de.
  12. Bei Verstößen ist ein erhöhtes Beförderungsentgelt von mindestens 40,00 Euro zu entrichten.